Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage der Liefer- und Leistungsverträge des Unternehmers (Verwenders).
Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für den Unternehmer nur dann verbindlich, wenn sie von dem Unternehmer ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
1. Vertragsabschluss
Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers zustande.
2. Preise
(1) Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Unternehmers verstehen sich ab Werk in EURO zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es werden anderweitige Angaben gemacht.
(2) Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
(3) Nach erfolgter bestätigter Bestellung auf Wunsch des Bestellers vorgenommene Veränderungen des Werkgegenstandes werden dem Besteller berechnet.
(4) Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Insoweit gelten diese Bedingungen bereits vor Auftragserteilung.
3. Liefermenge, Lieferfrist
(1) Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig.
(2) Der Unternehmer ist zu Teillieferungen berechtigt.
(3) Die vom Unternehmer angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird.
(4) Die vereinbarte Lieferfrist gilt stets nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten. Insoweit handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Lieferfristen. Um verbindliche Liefertermine handelt es sich ausschließlich dann, wenn der Liefertermin schriftlich gegenüber dem Besteller als verbindlich bestätigt worden ist.
(5) Ist für die Herstellung des Werkes oder für die Durchführung der Lieferung eine Handlung des Bestellers erforderlich, so beginnt die Lieferfrist erst mit der vollständigen Ausführung dieser Handlung durch den Besteller.
(6) Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf.
(7) Wird die Lieferfrist einschließlich der angemessenen Nachfrist nicht eingehalten, haftet der Unternehmer ausschließlich für den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde, maximal in Höhe des negativen Interesses.
(8) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und vom Unternehmer nicht zu vertretende Umstände entbinden den Unternehmer von der Einhaltung der Lieferfristen für die Dauer der Betriebsstörung. In diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.
4. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten, überarbeiteten Sachen ein Jahr.
Ist der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
(2) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware dem Unternehmer schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
(3) Sonstige Mängel sind dem Unternehmer innerhalb einer Woche seit Kenntnisnahme anzuzeigen.
(4) Für Werbeaussagen oder Mängel in der Gebrauchsanweisung haftet der Unternehmer nur gegenüber Bestellern, die Verbraucher sind.
(5) Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Werkes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(6) Der Unternehmer ist berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass er entscheidet, ob eine Mangelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Unternehmer zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet der Unternehmer zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung.
(7) Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit der Unternehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.
5. Pflichtverletzungen
(1) Die Haftung für Pflichtverletzungen des Unternehmers beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstöße.
(2) Der Unternehmer haftet grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen, welche aus Werkleistungen resultieren, die gemäß der vom Besteller geprüften Zeichnungen, Druckvorlagen oder Muster, welche vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurden, erbracht wurden. Für die konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haftet der Unternehmer nicht.
Der Unternehmer hat aber die Pflicht, den Besteller – soweit erkennbar – unverzüglich auf die Unmöglichkeit der technischen Umsetzung der Vorlagen hinzuweisen.
(3) Insbesondere wird bei der Erbringung von Werkleistungen nach Vorgabe des Bestellers die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine Prüfungspflicht seitens des Unternehmers besteht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter nicht.
6. Porto und Verpackungskosten
(1) Für Porto und Verpackung werden pauschal bis 10 Kg EUR 7,0 berechnet. Für Lieferungen außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der Europäischen Union werden zusätzlich EUR 15,-- berechnet. Für Lieferungen außerhalb der EU wird die Ware per Paketservice und gegen Nachnahme zuzüglich einer Pauschale von EUR 3,50 versandt.
(2) Liegt der Bestellwert über dem Mindestbestellwert von 50,00 EUR netto, erfolgt die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. .
(3) Erfolgt die Versendung per Nachnahme, wird eine zusätzliche Pauschale von EUR 3,50 berechnet.
(4) Wahlweise hat der Unternehmer das Recht, Versand- und Transportkosten einschließlich Verpackungskosten nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen. Findet eine solche Berechnung statt, so hat der Unternehmer dies dem Besteller in der Auftragsbestätigung mitzuteilen.
7. Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart, sind sämtliche Rechnungen des Unternehmers sofort und ohne Abzüge bei Anlieferung fällig. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, vom Besteller Vorauskasse für die von ihm zu erbringende Gesamtleistung oder für Teilleistungen zu verlangen.
(2) Bei Zielüberschreitung ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, und, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist.
(3) Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.
(4) Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es dem Unternehmer frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen.
Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist der Unternehmer berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern.
Verweigert der Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, so kann der Unternehmer von Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
(5) Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers jeweils Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderung zunächst jeweils die ältere.
8. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Besteller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Unternehmers in dessen Eigentum.
(2) Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht dem Unternehmer das (Mit-)Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu.
Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber an den Unternehmer ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an den Unternehmer Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Unternehmer und Besteller.
(3) Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung.
(4) Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist dies dem Unternehmer sofort schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen, mitzuteilen.
(5) Sachen, die vom Unternehmer dem Besteller zur Verfügung gestellt wurden und die nicht Bestandteil der Werkleistung als solcher sind (z. B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge usw.), bleiben im Eigentum des Unternehmers.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Niederlassung des Unternehmers.
(2) Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist Gerichtsstand der Sitz der Niederlassung des Unternehmers.
10. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.
Sämtliche Erklärungen, die die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.
11. Aufklärung gemäß Fernabsatzgesetz
Aufgrund bestehender gesetzlicher Verpflichtung (Fernabsatzgesetz) zur Aufklärung bei Verkäufern, die ausschließlich durch die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen, wird Folgendes festgehalten:
a) Anbieterkennzeichnung
Bei dem unter der Internetadresse www.hr-saegentechnik.de bezeichnete Angebot handelt es sich um eine solches der Firma:
Sägentechnik und Schärfdienst
Manfred Horrer
Schlichtäcker 4
D- 74223 Flein
Tel. +49(0)7131/970355
Fax +49(0)7131/970357
b) Vertragsabschluss:
Der Käufer (Besteller) verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung (§ 151 1 BGB). Nach Absendung der Bestellung durch Klick auf die entsprechende Schaltfläche „Absenden“, „Bestellung senden“, bzw. sonstige sinngemäße Formulierung erhält der Kunde umgehend eine Email, welche die Bestellung wiedergibt. Mit Erhalt dieser Bestätigung wird die Bestellung des Kunden wirksam, spätestens jedoch mit Erhalt der Lieferung.
c) Liefervorbehalt
Sollte ein vom Käufer (Besteller) bestellter Artikel ausnahmsweise einmal nicht lieferbar sein, oder die Lieferfrist über vier Wochen seit Bestätigung liegen, so teilt der Verkäufer (Unternehmer) dem Käufer schnellstmöglich den genauen Liefertermin mit, alternativ, dass die Lieferung nicht erfolgen kann.
d) Preise und Zusatzkosten
Sämtliche genannte Preise sind Endkundenpreise in EURO und enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer. Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Für Porto und Verpackung werden generell pauschal EUR 7,-- berechnet. Für Lieferungen in die EU werden zusätzlich EUR 15,-- berechnet. Bei Nachnahmesendungen werden außerdem zusätzlich EUR 3,50 berechnet. Liegt die Bestellung über einem Bestellwert von EUR 150,--netto, wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus geliefert, bei Sendungen in die EU werden dann pauschal EUR 8,-- berechnet. Dem Unternehmer steht das Recht zu, wahlweise Versand- Transport- und Verpackungskosten nach Aufwand zu berechnen. Er hat diese Art der Berechnung dem Käufer (Besteller) in der Auftragsbestätigung mitzuteilen.
e) Rückgaberecht
Der Verkäufer gewährt ausschließlich für Rechtsgeschäfte, die eine natürliche Person zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, das gesetzliche Rückgaberecht von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen. Die Frist beginnt ab dem Erhalt der Lieferung und wird durch fristgerechtes Absenden der Ware an den Verkäufer (Sitz der Niederlassung) gewahrt. Der Kaufvertrag wird erst nach Ablauf der Zweiwochenfrist wirksam.
Ausgenommen von dem Recht auf Rückgabe und Widerspruch sind Artikel, die der Verkäufer nicht auf Lager führt und auf speziellen Kundenwunsch beschafft wurden und Dienstleistungen, die der Kunde geordert hat.
Bei Rücksendung beschädigter oder defekter Ware ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Käufer geltend zu machen.
Der Preis der zurückgesendeten Ware und die Portokosten (entsprechend den Tarifen der Deutsche Post AG) werden vom Verkäufer (Unternehmer) in jedem Fall erstattet. Kosten für andere Verkehrsträger werden vom Verkäufer (Unternehmer) nicht erstattet. Unfrei eingesandte Rücksendungen werden vom Verkäufer (Unternehmer) nicht angenommen und gehen zu Lasten des Käufers (Bestellers) zurück. Es ist besonders darauf zu achten, die Sendung ausreichend zu frankieren.
f) Datenschutz
Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt. Der Verkäufer (Unternehmer) behält sich jedoch vor, Daten zum Zwecke der Kreditprüfung anderen Unternehmen sowie Auskunfteien zu übermitteln.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückzugewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. (Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen was den Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung (oder der Sache), für uns mit dem Empfang.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von (14 Tagen) ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (oder der Sache). Der Widerruf ist zu richten an:
Sägentechnik & Schärfdienst
Manfred Horrer
Schlichtäcker 4
74223 Flein
www.hr.saegentechnik.de
E-Mail: hr-saegentechnik@t-online.de
Fax 07131-970357
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückzugewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. (Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen was den Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung (oder der Sache), für uns mit dem Empfang.
Ende der Widerrufserklärung